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Der Caritas-Betreuungsverein

Gesetzliche Betreuungen

Jeder von uns kann durch Unfall oder Krankheit in Not geraten. Oft stehen dann Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste zur Seite. Unter Umständen ist jedoch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sinnvoll und notwendig.

Ein gesetzlicher Betreuer wird den betroffenen Personen zur Seite gestellt, um ihn bei der Regelung seiner persönlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Dabei kann die Betreuung in verschiedenen Bereichen eingerichtet werden wie zum Beispiel:

Gesundheitsangelegenheiten:

  • Beratung zu einem verantwortlichen Umfang mit einer Krankheit
  • Organisation von Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Beantragung von medizinischen Maßnahmen
  • Begleitung in akuten Krisensituationen

Vermögensangelegenheiten:

  • Vermögens- und Einkommensverwaltung
  • Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Sozialhilfe, Krankengeld etc.)
  • Unterstützung bei der Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern
  • Bewältigung des Schriftverkehrs
  • Unterstützung bei Vertragsangelegenheiten

Aufenthaltsangelegenheiten:

  • Vermittlung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei der Wohn- bzw. Heimplatzsuche
  • Unterstützung bei stationären Aufenthalten

Der anerkannte Betreuungsverein des Caritasverbandes Witten e. v. übernmmt dabei gesetzliche Betreuungen. Unsere Mitarbeiter*innen sethen den Betreuten bei ihren Angelegenheit zur Seite.

Ehrenamtliche Betreuungen

Ehrenamtliche Betreuungen kommen oft in der eigenen Familien und nahen Angehörigen vor. Aber auch ohne Verwandschaftsverhältnis können ehrenamtliche Betreuungen übernommen werden.

Der anvertraute Mensch ist damit nicht „entmündigt“; weil er aber in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist, hat der jeweilige Betreuer die Aufgabe, bestehende Einschränkungen auszugleichen. Das kann leicht von der Hand gehen, es kann aber auch schon mal sehr anstrengend werden.

Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtliche Betreuungen kommen oft in der eigenen Familien und nahen Angehörigen vor. Aber auch ohne Verwandschaftsverhältnis können ehrenamtliche Betreuungen übernommen werden.

Der anvertraute Mensch ist damit nicht „entmündigt“; weil er aber in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist, hat der jeweilige Betreuer die Aufgabe, bestehende Einschränkungen auszugleichen. Das kann leicht von der Hand gehen, es kann aber auch schon mal sehr anstrengend werden.

Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer

Neben der Betreuungsarbeit unterstützt der Betreuungsverein des Caritasverbandes Witten e. V. auch ehrenamtlich bestellte Betreuer*innen mit Rat und Tat. So finden regelmäßige Informationesveranstaltungen und verschiedene Unterstützungsangebote statt, z. B. Einführungsgespräche in die Aufgaben eines Betreuers, Fortbildungsveranstaltungen und Gesprächskreise, aber auch die Vermittlung zu verschiedenen Fachleuten.

Juliane Bischoff
Dipl.-Pädagogin
02302 27830-68
juliane-bischoff@caritas-witten.de

Heike Terhorst
Dipl. Sozialarbeiterin
02302 27830-45
heike-terhorst@caritas-witten.de

Heidemarie Veidl
Dipl. Pädagogin
02302 27830-46
heidemarie-veidl@caritas-witten.de

Heike Völpert

Heike Völpert
Verwaltungsmitarbeiterin
heike-voelpert@caritas-witten.de

Beiträge aus der Presse:

Beitrag über den Betreuungsverein im WDR „Lokalzeit Dortmund“ vom 21.01.2026

Interview mit Hartmut Claes im WDR „Lokalzeit Dortmund“ vom 21.01.2016